Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGBs liegen unserer Geschäftstätigkeit aus Hotellerie und Gastronomie zu Grunde.

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1. Geltungsbereich

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für die Überlassung von Zimmern und/oder Konferenz- und Banketträumlichkeiten sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotel | Restaurant Schweizerhof und Chasa Randulina bzw. der Schweizerhof Santa Maria AG (im Folgenden Schweizerhof genannt) an Kunden (im Folgenden Veranstalter genannt). Sämtliche Offerten des Schweizerhof basieren auf den vorliegenden AGB. Sie bilden einen integrierenden Bestandteil jedes Vertrages. Änderungen dieser AGB bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung zwischen den Parteien. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Sollten die vorliegenden AGB allfälligen Vertragsbedingungen des Veranstalters widersprechen, gehen die vorliegenden AGB vor.

2. Vertragsabschluss

Im Anschluss an die Reservierung durch den Veranstalter erhält dieser vom Schweizerhof eine schriftliche Reservierungsbestätigung (per E-Mail, Fax oder Brief). Der Vertrag zwischen den Parteien kommt erst mit dieser schriftlichen Reservierungsbestätigung des Schweizerhof an den Veranstalter zustande. Ein Angebot zu Gruppenreservationen wird explizit als solches bezeichnet und ist vom Kunden schriftlich an den Schweizerhof zu retournieren. Ein Angebot gilt jeweils für 7 Tage (Annahmefrist). Dies bedeutet im Besonderen, dass durch eine herausgegebene Offerten, Preislisten und drgl. noch kein verbindliches Angebot darstellen. Der Schweizerhof behält sich ausdrücklich das Recht vor, während und nach verstreichen der Annahmefrist für das Angebot zu Gruppenreservationen, die Zimmer wieder in den Verkauf zu geben. Bei erneuter Anfrage kann das neue Angebot Abweichungen zum ersten Angebot beinhalten

3. Leistungen, Zahlungen und Preise

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, das Hotel verpflichtet sich jedoch, Zimmer der reservierten Kategorie bereitzuhalten. Sollte bei der Ankunft aus unvorhergesehenen Gründen kein gleichwertiges Zimmer wie reserviert verfügbar sein, erfolgt die Unterbringung in einem Zimmer der nächst höheren Kategorie. Im Falle, dass kein Zimmer im Hotel verfügbar ist, wir das Hotel für eine mindestens gleichwertige Unterkunft in einem anderen Hotel besorgt sein. Zudem übernimmt das Hotel den Hin- und Rücktransport mit Gepäck.
Die Preise verstehen sich in CHF, pro Zimmer / Nacht, inklusive gratis W-LAN, Service und MwSt. Die Kurtaxe pro Person / Nacht ist nicht inbegriffen. Der Schweizerhof ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Anzahlung zu verlangen. Die Höhe der Anzahlung und die Zahlungstermine werden im Vertrag schriftlich vereinbart. Kommt der Veranstalter seiner Verpflichtung zur Anzahlung nicht fristgemäss nach, ist der Schweizerhof berechtigt, nach Ansetzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Der Veranstalter ist dem Schweizerhof für den daraus entstehenden Schaden haftbar. Sofern keine Anzahlung vom Schweizerhof verlangt wird, ist der gesamte Rechnungsbetrag spätestens zum Abreisezeitpunkt vom Veranstalter per ec-/Kreditkarte oder in bar zu bezahlen. Wird Zahlung per Rechnung vereinbart, ist der gesamte Rechnungsbetrag 15 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Bei Zahlungsverzug ist der Schweizerhof berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % zu erheben, sowie allfällige Betreibungs- und Inkassokosten zu belasten. Preisänderungen durch den Schweizerhof bleiben ausdrücklich vorbehalten.

4. Haftung/ Sorgfaltspflicht

Der Veranstalter haftet gegenüber dem Schweizerhof für alle Beschädigungen und Verluste oder andere Schäden, die durch ihn selbst, seine Mitarbeitenden, seine Beauftragten, seine Veranstaltungsteilnehmenden oder andere Dritte verursacht werden. Das Schweizerhof lehnt jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung von Sachen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ab. Die Versicherung von Ausstellungsobjekten sowie anderen Gegenständen, die vom Veranstalter, von Veranstaltungsteilnehmenden oder von Dritten eingebracht werden, ist Sache des Veranstalters. Das Schweizerhof kann jederzeit den Nachweis einer ausreichenden Versicherung vom Veranstalter verlangen. Der Veranstalter ist zur Einhaltung von Ruhe und Ordnung verpflichtet. Er verpflichtet sich, den Schweizerhof vor sämtlichen zivil- und öffentlich-rechtlichen Ansprüchen, die von Behörden oder Dritten (inklusive Veranstaltungsteilnehmenden, Gästen oder Mitarbeitenden und Vertragspartnern des Veranstalters) aufgrund seiner Veranstaltung gegen den Schweizerhof erhoben werden, vollumfänglich freizuhalten bzw. für die gesamten entsprechenden Ansprüche aufzukommen. Der Schweizerhof haftet nur bei absichtlicher oder grob fahrlässiger vertraglicher oder außervertraglicher Schädigung und nur für direkte Schäden. Jede weitere Haftung, insbesondere bei leichter oder mittlerer Fahrlässigkeit oder für indirekte Schäden, wie insbesondere entgangenen Gewinn, wird weg bedungen. Bei Vermittlung externer Dienstleistungen übernimmt der Schweizerhof keinerlei Haftung für die vom Veranstalter bestellte Leistung.

5. Rücktritt des Schweizerhof

Sofern eine kostenfreie Stornierung des Kunden gemäss Ziffer 9 oder separater Vereinbarung besteht, ist der Schweizerhof in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Schweizerhof auf sein kostenfreies Stornierungsrecht nicht verzichtet.
Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Schweizerhof gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist der Schweizerhof ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
Ferner ist der Schweizerhof berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
➢ höhere Gewalt wie zB. Pandemien oder andere vom Schweizerhof nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen
➢ Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden
➢ der Schweizerhof begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Schweizerhof in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Schweizerhof zuzurechnen ist
➢ ein Verstoss gegen vorstehende Ziffer 3 vorliegt. Bei berechtigtem Rücktritt des Schweizerhof entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz

6. Rücktritt des Veranstalters

Ist es dem Veranstalter infolge höherer Gewalt unmöglich, die vereinbarten Leistungen zu beziehen, kann er im Umfang des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages ganz oder teilweise entschädigungslos zurücktreten.

7. Anreise- und Abreisezeiten

Die Hotelzimmer sind am Anreisetag ab 15.00 Uhr bezugsbereit und am Abreisetag vor 11.00 Uhr zu verlassen.

8. Blockbuchungen/Zimmerkontingente

Bis spätestens 7 Tage vor Anreise erhält der Schweizerhof bei Blockbuchungen (ab 4 Zimmern) vom Veranstalter eine Teilnehmerliste mit folgenden Angaben: − Vor- und Nachnamen der Gäste − Anreisezeit − Zahlungskonditionen der Gäste Nach Ablauf der vom Schweizerhof festgelegten Frist werden die noch verfügbaren Zimmer des jeweiligen Kontingents für den offenen Verkauf wieder freigegeben.

9. Annullierungsbedingungen Hotelzimmer

Absagen einer Reservierung von Hotelzimmern müssen dem Schweizerhof möglichst frühzeitig und schriftlich mitgeteilt werden. Die nachfolgenden Annullierungsbedingungen gelten sowohl für die Annullierung von Buchungen als auch bei unabgemeldetem Nichterscheinen (No-Show) sowie im Fall verfrühter Abreise. Einzelreservationen Annullierungen der Buchung einzelner Hotelzimmer (bis gesamthaft 4 Zimmer) haben den Schweizerhof spätestens bis 15.00 Uhr (Ortszeit) am Vortag der Anreise zu erreichen. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem Anreisedatum wird der Zimmerpreis für eine Nacht verrechnet. Bei Long-Stay-Buchungen für Aufenthalte von mehr als 7 Nächten, beträgt die Stornierungsfrist 5 Tage. Die Stornierungsgebühren werden in der Reservierungsbestätigung schriftlich vereinbart. Bei Nichterscheinen (No-Show) oder verfrühter Abreise behält sich der Schweizerhof das Recht vor, die nicht beanspruchten Zimmernächte vollumfänglich in Rechnung zu stellen. Gruppenreservationen
– Die Annullierung einer Blockbuchung von mehreren Hotelzimmern (ab gesamthaft 5 Zimmern) oder auch einzelner Zimmer der Blockbuchung hat den Schweizerhof spätestens wie folgt zu erreichen:
bis 30 Tage vor Anreise keine Kosten
– 29 bis 14 Tage vor Anreise 25% der Übernachtungskosten
– 13 bis 7 Tage vor Anreise 50% der Übernachtungskosten
– 6 bis vor Anreise bis Anreise 100% der Übernachtungskosten

10. Annullierungsbedingungen von Wellness Behandlungen

Annullierungen von Behandlungen haben der Schweizerhof spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin zu erreichen. Bei einer Stornierung innerhalb 24 Stunden vor dem Behandlungstermin wird der volle Rechnungsbetrag verrechnet.

11. Schlussbestimmungen

Nebst den AGB können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen, welche den AGB vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
Erfüllungs- und Zahlungsort ist das Bezirksgericht Inn, 7554 Sent. Es gilt das schweizerische Recht.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Sta Maria, 31.01.2022